Im Strafverfahren trifft den Einzelnen die Wucht des Staates gegen die persönliche Freiheit und das Vermögen, wie in keinem anderen Bereich des gesellschaftlichen Lebens.
Der Einzelne steht den Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft, Polizei ), welche die Pflicht haben, Straftaten zu verfolgen und auch den Strafgerichten, welche die Pflicht haben, Straftaten aufzuklären oft allein gelassen gegenüber.
Schon das Ermittlungsverfahren, erst recht das Strafverfahren vor den Gerichten stellt eine große persönliche Belastung des Betroffenen dar, besonders, wenn die ihm gemachten Vorwürfe ganz oder zum Teil unzutreffend sind.
Die Aufgabe des Verteidigers ist es daher zu kämpfen. Er kämpft um die Rechte des Beschuldigten, damit ein faires Verfahren gewährleistet ist. Der Verteidiger ist Beistand, sucht nach entlastenden Umständen und wacht über die Gesetzlichkeit des Verfahrens.
Der Beschuldigte ist zu einer effektiven Selbstverteidigung schon deshalb nicht in der Lage, weil ihm die erforderlichen Rechtskenntnisse fehlen, und er in seiner durch die Anschuldigung entstandenen Bedrängnis oft zu Fehlreaktionen neigt.
Viele Jahre Erfahrung in diesem Bereich ermöglichen es uns, Ihnen während der gesamten Dauer des Verfahrens effektiv und schützend beizustehen. Vorausschauendes Handeln und eine gründliche Vorbereitung sind für uns nicht nur selbstverständlich, sondern auch unerlässlich, um den gewünschten Erfolg herbeizuführen.
Je früher Sie als Betroffener einen Verteidiger aufsuchen, desto effektiver kann dieser auf die Entwicklung eines Ermittlungsverfahrens einwirken.