Anwaltskanzlei Laupheim
Rechtsanwalt Ingolf Panis - Ihr kompetenter Rechtsbeistand seit 1983

VERTRAGSRECHT

Das Vertragsrecht ist ein sehr umfassendes Rechtsgebiet. Nahezu jedes denkbare Rechtsverhältnis zwischen Bürgern, Verbrauchern und Unternehmen fällt darunter. Dabei ist es gleichgültig, ob der Vertrag mündlich, schriftlich, per Telefon oder via Internet geschlossen worden ist. Kaufverträge, Mietverträge, und Darlehensverträge fallen ebenso darunter wie Bau- und Architektenverträge, Dienstverträge und Geschäftsbesorgungs- verträge um nur einige zu nennen.

Täglich werden in unserer Gesellschaft Millionen solcher Verträge geschlossen und die überwiegende Zahl dieser Verträge werden von den Beteiligten wie von selbst ohne Schwierigkeiten abgewickelt.

Bei dieser Anzahl kommt es aber immer wieder vor, dass einzelne Verpflichtungen nicht eingehalten werden oder sonst das Vertragverhältnis gestört verläuft.

Um Rechtsnachteile zu vermeiden ist es wichtig und sinnvoll, sich fachkundigen Rat zu holen. Je frühzeitiger dies geschieht um so höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Probleme schnell und unkompliziert einer Lösung zugeführt werden können.

Andererseits ist es oft sinnvoll vor dem Abschluss eines Vertrages diesen von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Wir staunen immer darüber, dass zum Beispiel Kaufverträge über Immobilien im Wert von mehreren hunderttausend Euro geschlossen werden, ohne einen solch wichtigen Vertrag von rechtskundigen Personen prüfen zu lassen. Ist die Unterschrift aber erst einmal geleistet, können schon damit irreparable Rechtsnachteile entstehen.

Scheuen Sie sich deshalb nicht, uns bei auftretenden Schwierigkeiten und Fragen zu kontaktieren. Wir helfen gerne.